Erzieherische und entlastende Hilfen

Familien in belasteten Situationen insbesondere durch Krankheit und/ oder Behinderung brauchen spezielle erzieherische Hilfen. Wir unterstützen Familien mit konkreten Maßnahmen, um das oftmals aus der Balance geratene „System“ zu stabilisieren.

Wie wir konkret helfen:

  • Allgemeine Hilfen zur Erziehung
  • Unterstützung der Eltern bei der Versorgung ihrer Kinder
  • Hilfe bei sozialrechtlichen Belangen
  • Anbindung an Ressourcen im Sozialraum
  • Arbeit mit Familien im Zwangskontext (Kinderschutz)
  • Unterstützung bei außergewöhnlichen Situationen wie z.B. Mehrlingsgeburten

Wir passen Umfang und Dauer unserer Leistungen an die jeweilige Situation und den entsprechenden Ressourcen des familiären Umfeldes an. In Zusammenarbeit mit den Familien, den Mitarbeiter:innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes und unseren Mitarbeiter:innen erarbeiten wir einen individuellen Hilfeplan, in dem Stundenumfang, Inhalte und Zuständigkeiten schriftlich festgelegt werden.

Rechtliche Grundlagen:
§ 20 SGB VIII; § 27, § 31 SGB VIII, § 35a SGB VIII und Ergänzungskräfte

Ihr Ansprechpartner:

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Fachbereichsleitung
Christian Hidding
Telefon: 0221/ 29 206-410
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