Pädagogische Schul- und KiTabegleitung

wir für pänz betreut und fördert im Rahmen der pädagogischen Eingliederungshilfen (Schul- und KiTa-Begleitung) Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung und/oder starken Verhaltensauffälligkeiten auf ihrem Weg von der Kita über die Schule bis zum Abschluss einer Ausbildung bzw. eines Studiums.

Wie wir konkret helfen:

Wir bieten pädagogische Eingliederungshilfen in den folgenden Institutionen an:

  • Kindertagesstätte (KiTa-Begleitung)
  • Schule (Schulbegleitung)
  • Schule im Rahmen des IBIS-Modells (Pooling)
  • Praktikum (Praktikumsbegleitung)
  • Ausbildungsstätte und / oder Berufsschule (Ausbildungsbegleitung)
  • Studium (Studienbegleitung)
wir für pänz bietet auch medizinische Eingliederungshilfen an, in deren Rahmen fachpflegerische Tätigkeiten übernommen werden können, die die Einrichtungen nicht leisten können.

Ihre Ansprechpartner:innen:

Andre-vom-Orde

Fachbereichsleitung
Andre vom Orde
Telefon:
0221/ 29 206-510

Tanja-Nauhauser

Gruppenleitung
Tanja Nauhauser
Telefon:
0221/ 29 206-511

Nicole-Willems

Gruppenleitung
Nicole Weber
Telefon:
0221/ 29 206-512

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Wann sind pädagogische Eingliederungshilfen erforderlich?

Eingliederungshilfen werden notwendig, wenn Kinder und Jugendliche aufgrund der Schwere ihrer Behinderung und/oder aufgrund von starken Verhaltensauffälligkeiten auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, die durch das Personal der besuchten Einrichtung nicht erbracht werden kann. Die Rechtsgrundlagen sind in SGB V und SGB IX festgelegt.

Wie kann ich mir die konkrete Arbeit vorstellen?

Unsere Eingliederungshelfer:innen und Schulbegleiter:innen arbeiten im multiprofessionellen Team mit der jeweiligen Institution eng zusammen. Durch die enge wertschätzende Zusammenarbeit mit Kind bzw. Jugendlichem, Sorgeberechtigten, Pädagog:innen, Kinderärzt:innen und Kliniken wird die notwendige Vertrauensebene aufgebaut.

Wie kann eine Schul- oder KiTabegleitung beantragt werden?

Um eine Schul- oder KiTabegleitung zu beantragen, reicht eine formlose Antragsstellung bei dem zuständigen Jugend- oder Sozialamt. Zusätzlich ist es erforderlich, eine Diagnose des Kindes bzw. des Jugendlichen durch einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater vorzuhalten. Nach Eingang des Antrages berät und prüft das jeweilige Amt die Teilhabebeeinträchtigung.

Wer trägt die Kosten?

Die Hilfe wird über das zuständige Jugend- bzw. Sozialamt nach Beratung und Überprüfung des Bedarfs finanziert.

Was leistet pädagogische Eingliederungshilfe bzw. Schul- und KiTabegleitung?

Mit einem Verständnis von Behinderung als Ergebnis von Wechselwirkungen zwischen behinderungsbedingten Faktoren, personenbezogenen Faktoren und Umweltfaktoren tragen die Maßnahmen der Schul- und KiTabegleitung dazu bei, die Behinderung und deren Folgen abzumildern und eine Teilhabe am Leben zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Gleichzeitig wird damit der auch für Menschen mit Behinderung bestehende rechtliche Bildungsanspruch unterstützt. Mit unserer Arbeit möchten wir die Persönlichkeit, die Eigenständigkeit, den Entwicklungsstand und die persönlichen Kompetenzen des betreuten Kindes bzw. Jugendlichen unterstützen.

Haben die Inklusionshelfer:innen eine besondere Ausbildung?

Unsere Mitarbeiter:innen sind überwiegend pädagogische Fachkräfte. Um immer auf dem aktuellen fachlichen, qualitativen Stand zu sein, werden unsere Schulbegleiter:innen und Inklusionshelfer:innen intensiv fortgebildet und besuchen regelmäßig Teams und Supervisionen.

Wer hat Anspruch auf eine Schul- und /oder KiTabegleitung?

Unterstützt und begleitet werden können Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) Behinderung, mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten und/oder mit Teilleistungsstörungen (Dyskalkulie und Lese- und Rechtschreibschwäche).