Pädagogische Eingliederungshilfen
wir für pänz betreut und fördert im Rahmen der pädagogischen Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung und/oder starken Verhaltensauffälligkeiten auf ihrem Weg von der Kita über die Schule bis zum Abschluss einer Ausbildung bzw. eines Studiums.
Wie wir konkret helfen:
- Eingliederungshilfe in der Kindertagesstätte (Kita-Begleitung)
- Eingliederungshilfe in der Schule (Schulbegleitung)
- Eingliederungshilfe in der Schule im Rahmen des IBIS-Modells ("Pooling")
- Eingliederungshilfe im Praktikum (Praktikumsbegleitung)
- Eingliederungshilfe in der Ausbildungsstätte und/oder Berufsschule (Ausbildungsbegleitung)
- Eingliederungshilfe im Studium (Studienbegleitung)
wir für pänz bietet auch eine medizinische Eingliederungshilfe an, in deren Rahmen auch fachpflegerische Tätigkeiten übernehmen, die die Einrichtungen nicht leisten können. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner*innen:

Fachbereichsleitung
Andre vom Orde
Telefon: 0221/ 379 969-50

Gruppenleitung
Tanja Nauhauser
Telefon: 0221/ 379 969-50

Gruppenleitung
Nicole Willems
Telefon: 0221/ 379 969-50
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Wann sind pädagogische Eingliederungshilfen erforderlich?
Eingliederungshilfen werden notwendig, wenn Kinder und Jugendliche aufgrund der Schwere ihrer Behinderung und/oder aufgrund von starken Verhaltensauffälligkeiten auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, die durch das Personal der besuchten Einrichtung nicht erbracht werden kann. Die Rechtsgrundlagen sind in § 35a SGB VIII sowie §§ 53 & 54 SGB XII festgelegt.
Wie kann ich mir die konkrete Arbeit vorstellen?
Wie kann eine pädagogische Eingliederungshilfe beantragt werden?
Um eine Eingliederungshilfe zu beantragen, reicht eine formlose Antragsstellung bei dem zuständigen Jugend- oder Sozialamt. Zusätzlich ist es erforderlich, eine Diagnose des Kindes bzw. des Jugendlichen durch einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater vorzuhalten. Nach Eingang des Antrages berät und prüft das jeweilige Amt die Teilhabebeeinträchtigung.
Wer trägt die Kosten?
Wie kann eine pädagogische Eingliederungshilfe beantragt werden?
Was leistet pädagogische Eingliederungshilfe?
Mit einem Verständnis von Behinderung als Ergebnis von Wechselwirkungen zwischen behinderungsbedingten Faktoren, personenbezogenen Faktoren und Umweltfaktoren tragen die Maßnahmen der pädagogischen Eingliederungshilfe dazu bei, die Behinderung und deren Folgen abzumildern und eine Teilhabe am Leben zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Gleichzeitig wird damit der auch für Menschen mit Behinderung bestehende rechtliche Bildungsanspruch unterstützt. Mit unserer Arbeit möchten wir die Persönlichkeit, die Eigenständigkeit, den Entwicklungsstand und die persönlichen Kompetenzen des betreuten Kindes bzw. Jugendlichen unterstützen.